Sie pflegen einen nahestehenden Menschen und brauchen eine Auszeit? Im Rahmen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI übernehmen wir die Betreuung – stundenweise, tageweise oder über längere Zeiträume.
So können Sie neue Kraft schöpfen, während Ihr Angehöriger in vertrauten Händen ist. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Doch eigene Bedürfnisse kommen dabei oft zu kurz. Wir verstehen das – und sind genau dafür da.
Ob Sie einen freien Nachmittag, einen Arzttermin oder einfach eine Verschnaufpause brauchen: Unsere Alltagshelden übernehmen die Betreuung zuverlässig und liebevoll. Die betreute Person bleibt in ihrem gewohnten Umfeld und fühlt sich gut versorgt.
Partner, Kinder oder andere Familienmitglieder, die regelmäßig pflegen und eine Auszeit brauchen.
Angehörige, die für Urlaub, Arzttermine oder andere Verpflichtungen eine Vertretung benötigen.
Anspruchsberechtigte nach §39 SGB XI (ab Pflegegrad 2) mit bis zu 1.612 € jährlich.
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € nach §45b SGB XI zu – für Pflegegrad 1 bis 5.
Zusätzlich können Leistungen über die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.