Entlastung pflegender Angehöriger

Damit Sie neue Kraft schöpfen können

Sie pflegen einen nahestehenden Menschen und brauchen eine Auszeit? Im Rahmen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI übernehmen wir die Betreuung – stundenweise, tageweise oder über längere Zeiträume.

So können Sie neue Kraft schöpfen, während Ihr Angehöriger in vertrauten Händen ist. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Unsere Entlastungsangebote

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Doch eigene Bedürfnisse kommen dabei oft zu kurz. Wir verstehen das – und sind genau dafür da.

Ob Sie einen freien Nachmittag, einen Arzttermin oder einfach eine Verschnaufpause brauchen: Unsere Alltagshelden übernehmen die Betreuung zuverlässig und liebevoll. Die betreute Person bleibt in ihrem gewohnten Umfeld und fühlt sich gut versorgt.

Für wen ist diese Leistung geeignet?

Pflegende Angehörige

Partner, Kinder oder andere Familienmitglieder, die regelmäßig pflegen und eine Auszeit brauchen.

Urlaub & Termine

Angehörige, die für Urlaub, Arzttermine oder andere Verpflichtungen eine Vertretung benötigen.

Verhinderungspflege

Anspruchsberechtigte nach §39 SGB XI (ab Pflegegrad 2) mit bis zu 1.612 € jährlich.

Abrechnung & Kostenübernahme

Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € nach §45b SGB XI zu – für Pflegegrad 1 bis 5.

Zusätzlich können Leistungen über die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

§45a SGB XI
Anerkannter Anbieter
131 € / Monat
Entlastungsbetrag
Direkte Abrechnung
Mit Ihrer Pflegekasse

Weitere Leistungen

Betreuung und Beaufsichtigung
Demenzbegleitung
Übergangsbetreuung
Begleitung zu Terminen
Spaziergänge & Freizeit
Hauswirtschaft

Jetzt Betreuung anfragen

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.